Neue Maßnahmen zum Tausch erneuerbarer Heizsysteme, Kältemittel in Wärmepumpen und Verbot für Gasheizungen im Neubau
Das Jahr 2024 brachte einige wichtige gesetzliche Neuerungen, um den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungssektor zu steigern und bestehende Systeme klimafreundlicher zu machen. Bereits Anfang des Jahres trat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) in Kraft, sodass nach Öl nun auch Gas in Neubauten verboten ist. Im Frühjahr wurden mit der F-Gase-Verordnung der Abschied von umweltschädlichen Kältemitteln fixiert und seit Juli gibt es eine neue Förderung für den Tausch von bestehenden erneuerbaren Heizsystemen. Fakt ist – die Energiewende schreitet voran und nimmt mit den neuen Maßnahmen Fahrt auf.
Nach Öl ist auch Gas ein Auslaufmodell
Mit dem bereits am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in Neubauten wurde der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe im Gebäudeneubau generell untersagt. Der Weg zum gesetzlich geregelten Ausstieg aus fossilen Energieträgern in der Wärmebereitstellung für Gebäude ist mit dem Verbot von Gasheizungen im Neubau ein wesentliches Stück vorangekommen. Bereits seit 2020 ist der Einbau von Ölheizungen verboten und seit diesem Jahr dürfen auch neu gebaute Gebäude in Österreich ausschließlich mit erneuerbarer Wärme versorgt werden.
Erneuerbare Heizsysteme – 3 Technologien
> Fern- und Nahwärmesysteme sofern verfügbar
> Wärmepumpe
> Pellets- und Holzzentralheizungen
Um den notwendigen Ausstieg aus fossilen Energieträgern auch bei bestehenden und älteren Gebäuden voranzubringen, sind die von Bund und Land bereitgestellten Förderungen nach wie vor so hoch wie nie. Die Förderungen gehen hier Hand in Hand mit den Gesetzesverschärfungen. Der Umstieg auf erneuerbare Wärme ist finanziell attraktiv geworden und die neue Gesetzeslage lässt veraltete Heiztechnologien wie Öl und Gas zum Auslaufmodell werden.
60 Millionen Euro für Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Jedoch sollten wir auch die bereits vorhandenen nachhaltigen Heizsysteme nicht außer Acht lassen. Sind diese mit hohen Verlusten behaftet und nicht mehr zeitgemäß, sollten sie nach ihrem Lebenszyklus durch effizientere Modelle ersetzt werden. Auch dafür stellt die österreichische Bundesregierung insgesamt 60 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung.
Aus Erneuerbar wird Erneuerbar – die Effizienz macht den Unterschied
Durch den Umstieg auf modernere Heizungssysteme sollen deutliche Endenergieeffizienzsteigerungen im privaten Wohnbereich erzielt werden. Das bedeutet, dass bereits erneuerbar betriebene Heizsysteme, wie beispielsweise eine Stückholzzentralheizung, bei einem Tausch auf eine noch effizientere erneuerbare Lösung unterstützt werden.
Die Förderung ganz konkret
Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, wenn diese mindestens 15 Jahre alt sind. Beim Tausch einer Holzheizung wird der Anschluss an hocheffiziente und klimafreundliche Nah- oder Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden. Die Förderhöhe ist mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 5.000 Euro für den Tausch des Heizsystems begrenzt. Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage mit mindestens 6 m² Kollektorfläche gibt es einen Solarbonus von maximal 2.500 Euro. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen für Leistungen, die ab dem 1. Juli 2024 erbracht wurden. Wer bereits eine Wärmepumpe hat oder auf eine umsteigt, sollte die Neuerungen für Kältemittel beachten.
Natürliche Kältemittel für Wärmepumpen und Co.
Am 11. März 2024 trat die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, sogenannte F-Gase, in Kraft. Das Ziel ist eine weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen im Industriesektor. F-Gase sind Hauptbestandteil der Kältemittel in Wärmepumpen und Klimaanlagen. Bereits jetzt gibt es verschärfte Regelungen im Bereich Wartung, Herstellung und Vertrieb von Produkten, die F-Gase beinhalten. Laut Verordnung sollen bis 2050 keine künstlich hergestellten Kältemittel mehr verwendet werden, sondern nur noch natürliche. Die Hersteller reagieren bereits auf die Verordnung und bringen in naher Zukunft mehrere Alternativen für verschiedene Systeme auf den Markt. Bereits jetzt gibt es Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
Detaillierte Informationen zu Förderungen finden Interessierte auf der Webseite der Energieagentur Tirol: foerderungen.energieagentur.tirol
Weiterführende Links (Gesetzestexte) zum Thema:
Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG)
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012541&FassungVom=2024-03-08
F-Gas Verordnung
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573
Förderung Tausch Erneuerbare Heizungssysteme
www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/tausch-erneuerbare-ein-zweifamilienhaus/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1
Bild-/Textquelle: VS Leutasch