Am 27. Feber 2022 werden in 274 Tiroler Gemeinden, darunter auch am Seefelder Plateau, der Gemeinderat und der Bürgermeister für die nächsten sechs Jahre gewählt. Da in allen Gemeinden bis zum letztmöglichen Abgabetermin am Freitag, 28. Jänner, um 17 Uhr nur maximal zwei Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters eingelangt sind, steht bereits fest, dass es zu keiner Bürgermeisterstichwahl am 13. März kommen wird.
Sie können zwischen klassischer Stimmabgabe im Wahllokal oder Briefwahl wählen. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die am 15. Dezember ihren Hauptwohnsitz am Plateau hatten und spätestens am Tag der Wahl ihr 16. Lebensjahr vollendet haben. Einziger Ausschlussgrund: Wenn Sie durch ein Gerichtsurteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahllokal oder Wahlkarte?
Wer am Wahltag keine Zeit hat, das Wahllokal zu besuchen, kann bis 23. Feber schriftlich oder online über www.wahlkartenantrag.at eine Wahlkarte beantragen. Auch auf der Homepage der Gemeinden finden Sie den Zugang zur elektronischen Beantragung einer Wahlkarte.
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bis spätestens 25. Feber 2022, 14 Uhr, persönlich durch den Wahlberechtigten im Gemeindeamt beantragt werden. Es ist auch möglich, einen schriftlichen Antrag bis zu diesem Termin durch eine bevollmächtigte Person, der die Wahlkarte unmittelbar ausgefolg werden kann, überbringen zu lassen. Die Wahlkarten müssen bis spätestens 25. Feber, 24 Uhr, beim Gemeindeamt (Briefkasten) abgegeben oder am Wahltag der Wahlbehörde persönlich oder durch einen Boten übergeben werden.
Wahlinformation
Für eine unkomplizierte Beantragung können Sie auch die „Wahlinformation – Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022“ verwenden, die Ihnen im Laufe des Febers per Post zugestellt wurden. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Abschnitt für die schnellere Abwicklung im Wahllokal. Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen nicht in das Wahllokal kommen können, gibt es auch eine Sonderwahlbehörde (fliegende Wahlkommission). Diese kommt am Wahltag direkt zu Ihnen nach Hause. Der Antrag dafür muss bis spätestens 25. Feber, um 14 Uhr, eingebracht werden.
Lichtbildausweis nötig
Auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal ist zu beachten, dass jeder Wähler einen Identitätsnachweis erbringen muss. Nehmen Sie daher bitte auch zum Wahltag am 27. Feber 2022 den personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises ins Wahllokal mit. Damit erleichtern und beschleunigen sie die Wahlabwicklung.
Ablauf im Wahllokal
Beim Betreten des Wahllokals prüft die Wahlbehörde, ob Sie im Wählerverzeichnis registriert sind und folgt Ihnen zwei amtliche Stimmzettel und ein Kuvert aus.
Sobald eine Wahlkabine frei wird, können Sie nun die Wahlkabine betreten. Sie können nun den Bürgermeisterkandidaten und die wahlwerbende Partei für den Gemeinderat wählen. Am besten tun Sie das mit einem Kreuz innerhalb jenes Kreises, der für den Wahlvorschlag vorgesehen ist. Gültig ist natürlich auch, wenn Sie ein anderes Zeichen wie zum Beispiel einen Haken setzen oder den Wahlvorschlag unterstreichen.
Vorzugstimme vergeben
In der Spalte „Vorzugsstimmen“ können Sie zusätzlich maximal zwei auf der Wählerliste angegebene Personen unterstützen, indem Sie deren Namen oder deren Reihungsnummer auf den Stimmzettel schreiben. Erreicht ein Kandidat 70 Prozent der Wahlzahl, wird er vorgereiht.
Gültig ist Ihre Stimme nur, wenn der Wählerwille klar erkennbar ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Wahl geheim bleibt. Stecken Sie daher beide Stimmzettel in das Kuvert und verschließen dieses sorgfältig, bevor Sie die Wahlkabine verlassen.
Unsere Bitte an Sie: Nehmen Sie Ihr demokratisches Recht in Anspruch und nehmen Sie an der Wahl teil. Jede Stimme ist Ausdruck einer lebendigen demokratischen Gesellschaft.
Vorzugstimmen haben Wirkung
In Reith und Leutasch stehen bei den Gemeinderatswahlen am 27. Feber die Bürgermeister bereits fest, in Reith auch der Gemeinderat. Trotzdem haben Ihre Stimmen auch in diesen Gemeinden Gewicht, denn die Vergabe von zwei Vorzugsstimmen kann die Listenreihung gehörig durcheinander wirbeln. Und dafür wurden auch die Hürden zuletzt kräftig gesenkt: Für eine Vorreihung wurde nämlich die Anzahl der nötigen Stimmen auf 70 Prozent der Wahlzahl gesenkt. Die jeweilige Wahlzahl in den Gemeinden haben wir daher in unseren Infoboxen unten bei den statistischen Daten der jeweiligen Gemeinde aus 2016 erhoben. Demnach ist es durchaus möglich, dass in drei Gemeinden unter 50 Vorzugsstimmen nötig sind, dass die von den Listen erstellte Reihung neu berechnet wird. In der Spalte „Vorzugsstimmen“ können Sie neben ihrem Kreuz am Wahlzettel maximal zwei auf Ihrer Wählerliste angegebene Personen unterstützen, indem Sie deren Namen oder deren Reihungsnummer auf den Stimmzettel schreiben. Beachten Sie aber: Es dürfen nur Personen der gewählten Liste sein. Schreiben sie Personen anderer Listen darauf, wird Ihre Stimme ungültig!