Nach dem Winter ist vor dem nächsten Sommer – auch auf Tirols Straßen. Die bevorstehende Reisezeit bringt vor allem an Wochenenden ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entlang der Hauptreiserouten mit sich – und damit auch Zeitverzögerungen und stockenden Verkehr, bis hin zu Stau. Dieser wird von VerkehrsteilnehmerInnen vielfach zu umfahren versucht. Damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den umliegenden Ortschaften der Hauptreiserouten gewährleistet bleibt, gelten auch heuer wieder die Sommerfahrverbote. Sie schützen die Bevölkerung vor dem Ausweichverkehr und treten mit 18. April 2025 auf ausgewählten Landes- und Gemeindestraßen in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land in Kraft. Die Fahrverbote gelten bis zum 2. November 2025 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr.
Um die Einhaltung weitestgehend sicherzustellen, werden vonseiten des Landes auf Antrag von Verkehrslandesrat René Zumtobel für die Saison mehr als eine halbe Million Euro für beeidete Straßenaufsichtsorgane zur Verfügung gestellt. Wie wichtig die Kontrollen sind, zeigen mit insgesamt rund 249.300 zurückgewiesenen Fahrzeugen die Bilanzzahlen der Wintersaison 2024/2025.
„Die Fahrverbote sind eine Not-Maßnahme, um die Sicherheit in unseren Tiroler Gemeinden zu gewährleisten, die Verkehrsbelastung durch die Ortschaften zu reduzieren und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Auch im Sommer 2025 wird Tirol nicht tatenlos zusehen, wie der Ausweichverkehr unsere Gemeinden überrollt. Es braucht umfassende Fahrverbote und die Vernunft der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, auch aus Respekt den Mitmenschen vor Ort gegenüber, auf den Hauptverkehrsrouten zu bleiben“, betont Landeshauptmann Anton Mattle.
„Um den Verkehrsfluss in den Gemeinden aufrechtzuerhalten und das niederrangige Straßennetz zu entlasten, sind Fahrverbote unerlässlich. Mit den ab 18. April geltenden Sommerfahrverboten wollen wir die Belastung für die Menschen in den betroffenen Ortschaften auch bis in den Spätherbst spürbar reduzieren und den Verkehr auf den Hauptachsen halten. Es ist weiterhin unser Ziel, die Fahrverbote auch verpflichtend in Navigationssysteme einzuspielen“, verweist LR Zumtobel auf die Tatsache, dass Navigationsgeräte bei Staus oftmals auf kleine Gemeindestraßen oder Ortsdurchfahrten als potenziell schnellere Ausweichmöglichkeit verweisen.
Winterfahrverbote zeigten einmal mehr ihre Wirkung
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Ausweichverkehr hat auch im Winter oberste Priorität: Seit 21. Dezember 2024 galten an Wochenenden sowie an Feiertagen die Winterfahrverbote. Diese enden mit 27. April 2025. Bislang (Stand 13. April 2025) wurden insgesamt rund 249.300 FahrzeuglenkerInnen auf die Hauptverkehrsrouten in den Bezirken Kufstein, Schwaz, Reutte, Imst, Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt zurückgewiesen. Die meisten waren es mit knapp 108.000 einmal mehr im Bezirk Reutte, gefolgt von Kufstein.
„Die Winterfahrverbote haben sich auch heuer wieder als wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen den Ausweichverkehr erwiesen. Besonders in verkehrsintensiven Zeiten konnten wir durch gezielte Maßnahmen eine spürbare Entlastung für die betroffenen Gemeinden erreichen. Die Bilanz zeigt deutlich: Die gesetzten Maßnahmen sind weiterhin unbedingt notwendig und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung der Verkehrssituation in Tirol“, erklärt LH Mattle.
Einsatz von Kontrollorganen: Verdoppelung der Finanzmittel im Sinne der Sicherheit
Die Einhaltung der Fahrverbote wird weiterhin durch die Polizei sowie vom Land Tirol beauftragte Sicherheitsorgane kontrolliert. Fahrzeuge, die auf das niederrangige Straßennetz ausweichen, werden von diesen zurück auf die Hauptverkehrsroute verwiesen. Das Land Tirol stellt hierfür heuer rund 522.000 Euro – und damit fast doppelt so viel wie letztes Jahr – zur Verfügung. „Die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für unsere Kontrollorgane ermöglicht es uns, die Einhaltung der Fahrverbote noch effektiver zu überwachen. Nur durch konsequente Kontrollen können wir sicherstellen, dass die Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten und die Bevölkerung spürbar entlasten“, so LR Zumtobel abschließend.
Fahrverbote für den Ausweichverkehr
Die Fahrverbote gelten für alle Kraftfahrzeuge – also auch für PKW und Motorräder –, die sich in Tirol auf der Durchreise befinden und das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen. Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr ist ausgenommen. Alle Sommerfahrverbote finden sich übersichtlich dargestellt unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.
Übersicht Sommerfahrverbote Bezirk Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt
• An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr
• von 18. April bis 2. November 2025
Eine Übersichtskarte finden Sie unter folgendem Link: Übersichtskarte
Textquelle: Land Tirol