Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag eines Hausbesitzers im Kalktalweg einen Freizeitwohnsitz zu errichten. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es in Reith noch einige derartige Häuser gebe und man daher ausschließen wolle, dass man bei Nachahmern ebenfalls umwidmen müsse.
Dem Hausbesitzer wurde das 1978 errichtet Haus geschenkt. Da er in Graz wohnt und dort seine Frau noch arbeitet, haben sie vorerst nicht vor, nach Reith zu ziehen. Bgm. Dominik Hiltpolt: “Freizeitwohnsitze kann der Gemeinderat zwar erlassen, es ist aber nicht im Sinne der Tiroler Raumordnung. Der Besitzer kann ja das Haus als Zweitwohnsitz anmelden!”
Debatten gab es auch über den Antrag von Alt-Bgm. Johannes Marthe und dessen Geschäftspartner Engelbert Gapp, die im Gewerbegebiet eine Lagerhalle für Bundholz und Hackschnitzel errichten wollen. Da ein Teil der Gründe aufgeschüttet worden war, wurde die Gefahr von Setzungen angesprochen. Außerdem führt eine Bahnstromleitung über das Gelände. Da aber alle eingeholten Fachmeinungen einer Umwidmung unter Auflagen zustimmten, schloss sich der Gemeinderat einstimmig diesen Meinungen an. Abgelehnt wurde hingegen der Einspruch eines Nachbarn gegen einen Zubau im Lus. Er bemängelte die beschlossenen Gebäudehöhe und meinte, dass der Kanal nicht ausreichend dimensioniert sei. Da alle Stellungnahmen der Fachleute diese Meinung widerlegten, beharrte auch der Gemeinderat auf seinem Beschluss.