Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Tirol werden im häuslichen Umfeld betreut. Um pflegende Angehörige zu entlasten sowie teilstationäre Pflegeangebote und alternative Wohnformen für Pflegebedürftige zu attraktiveren, wurden im Rahmen der jährlichen Anpassungen vor allem die Fördermodelle und Selbstbehalte für die Kurzzeit- und Tagespflege sowie das Betreute Wohnen forciert. Die Tarife dafür sind im sogenannten Normkostenmodell geregelt. Mit diesen Mitteln wird der laufende Betrieb in der stationären, teilstationären und mobilen Pflege in Tirol gestemmt. Konkret sollen auf Antrag von LH Anton Mattle und Pflegelandesrätin Cornelia Hagele die Tarife heuer um insgesamt 19,4 Millionen Euro erhöht werden. Das beschloss die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag. Damit belaufen sich die Ausgaben 2025 von Land Tirol, Stadt Innsbruck und den 277 Tiroler Gemeinden für die stationäre, mobile, Schwerpunkt-, Kurzzeit- und Tagespflege sowie für Betreutes Wohnen auf rund 445 Millionen Euro.
„Früher oder später kommt jede Bürgerin und jeder Bürger mit Pflege in Berührung. Es betrifft uns alle. Deswegen braucht es eine langfristige Absicherung unserer qualitätsvollen Pflegelandschaft in Tirol sowie die Entlastung der pflegenden Angehörigen als Rückgrat unseres Pflegenetzes. Dem tragen wir auch mit den angepassten Tarifen und Fördermodellen Rechnung, sodass zumindest die finanziellen Belastungen neben der physischen und psychischen verringert werden kann“, erklärt LH Mattle.
Neue soziale Staffelung bei Selbstbehalten
In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband, der Stadt Innsbruck sowie der ARGE Heime und ARGE Mobile Pflege (AMP) wurde vor allem die Tagespflege im vergangenen Jahr auf ihr Optimierungspotenzial hin durchleuchtet. Grundsätzlich können bei der Tagespflege von den betroffenen Personen einkommensabhängige Förderungen in Anspruch genommen werden. Um die soziale Gerechtigkeit zu erhöhen und eine fairere Verteilung der Mittel zu gewährleisten, wird die Staffelung dieser Förderungen nun überarbeitet.
„Mit der Anpassung der Fördergrundlage und einer neuen Staffelung der Zuschüsse können wir die Selbstbehalte sozial gerechter gestalten, eine bessere Verteilung der Förderungen erreichen und damit Pflegebedürftige noch zielgerichteter unterstützen. So stellen wir sicher, dass jene Menschen, die auf diese Hilfe besonders angewiesen sind, eine gezielte Entlastung erfahren und bestmöglich betreut werden“, so die Landesrätin. Das begrüßt auch LHStv Philip Wohlgemuth: „Die würdige und qualitätsvolle Pflege aller Menschen in Tirol muss sichergestellt sein. Gleichzeitig sind es gerade auch die pflegenden Angehörigen in unserem Land, die eine hervorragende Arbeit leisten. Durch die Tagespflege werden sie in ihrem Alltag massiv entlastet. Das darf keine Frage des Einkommens sein, weshalb eine treffsichere soziale Staffelung im Sinne aller wichtig ist. Mein Dank gilt allen in der Pflegelandschaft Tirols tätigen Menschen.“
Je nach Einkommen werden bis zu 90 Prozent der Kosten für die Kurzzeit- und Tagespflege sowie das Betreute Wohnen gefördert. Von den Förderanpassungen bzw. der neuen Staffelung der Selbstbehalte profitieren nicht nur jene Personen, die untertags eine Tagespflegeeinrichtung besuchen, sondern auch jene, die einen Kurzzeitpflegeplatz in Anspruch nehmen – beispielsweise während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen – oder jene, die in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben.
912.000 Euro: Tariferhöhung Tagespflege und Betreutes Wohnen
Insgesamt werden die Normkostensätze, also jene Kosten für das Personal und den laufenden Betrieb der Einrichtungen, in der Tagespflege und im Betreuten Wohnen um rund 912.000 Euro erhöht. Zudem wird für organisierte Fahrten zur Tagespflege bzw. von der Tagespflege nachhause ein zusätzlicher Fahrtkostenzuschuss für Fahrten über 15 Kilometer eingeführt. Das stellt vor allem für Personen in Talgebieten, die eine Tagespflegeeinrichtung besuchen, eine finanzielle Entlastung dar.
2,7 Millionen Euro: Community Nursing als zusätzliche Leistung in mobiler Pflege
Im Bereich der mobilen Pflege sind es im Jahr 2025 zusätzlich 2,7 Millionen Euro, die bereitgestellt werden. Dabei wird für die Erhöhung der Gehälter als Basis der Kollektivvertrag Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV) angewandt. Zudem wird mit 2025 das Community Nursing u.a. mit der Weiterentwicklung der präventiven Seniorenberatung als zusätzliche Leistung der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol aufgenommen.
15,8 Millionen Euro: Tariferhöhung in der stationären Pflege
Die Tarife im Bereich der stationären Langzeitpflege werden jährlich auf Basis eines Normkostenmodells errechnet. Bei den Personalkosten wurde neben der Steigerung nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (G-VBG 2012) bzw. SWÖ-KV zudem auch die Anpassungen für die Berufsgruppen Pflegefachassistenz und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Erhöhung der Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste auf Basis der Analyse des Gehaltsschemas einberechnet. Unter anderem wird auch anteilig das Klima- bzw. Jobticket miteinbezogen. Zudem werden die Sachkostenbeiträge gleichmäßig um rund 3,5 Prozent angehoben. Für die stationäre Pflege stehen im Jahr 2025 zusätzlich 15,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Textquelle: © Land Tirol