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Start Allgemein Vertragsraumordnung soll Freizeitwohnsitze unterbinden

Vertragsraumordnung soll Freizeitwohnsitze unterbinden

Der Seefelder Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor den Gemeinderatswahlen – wohl als Abschiedsgeschenk für den scheidenden Bauausschussobmann Sepp Kneisl einen Raumordnungsrahmenvertrag beschlossen, mit dem man künftig Freizeitwohnsitze verhindern und Großprojekte in geregelte Bahnen bringen will. Die Gemeinde Seefeld sieht sich damit als Vorreiter in Tirol, da auch das Land Tirol eine Richtlinie zur Vertragsraumordnung angekündigt hat.
Konkret heißt es in der Seefelder Richtlinie, das die Gemeinde das Ziel des Bodensparens und der bestimmungsgemäßen Verwendung des Baulandes verfolgt. Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig im Bereich der bestehenden Baulandreserven erfolgen. Zur Sicherstellung der widmungskonformen Verwendung von Grundstücken wird die Gemeinde daher mit Bau- bzw. Wimdungswerbern im Falle von Flächenwidmungsplan- oder Bebauungsplanänderungen Raumordnungsverträge abschließen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind maximal vier selbstständige Wohneinheiten oder die Schaffung von maximal 400 Quadratmetern oberirdischer Nutzfläche.
Wird bei einem beabsichtigen Bauvorhaben ein unmittelbarer Eigenbedarf gedeckt, muss dieser glaubhaft nachgewiesen werden. Nach Fertigstellung muss der Hauptwohnsitz binnen sechs Monaten in das gewidmete Objekt verlegt werden. Auch andere Wohnmöglichkeiten können errichtet werden, wenn es sich nicht um Freizeitwohnsitze handelt.
Bei einer betrieblichen Nutzung muss ein überprüfbares und schlüssiges Betriebs- und Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Es muss dargestellt werden, wer Projektträger ist und wer es später betreibt. Bei Hotels und Apartmenthäusern sind entsprechende Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Rezeption, Speisesäle, öffentliche Restaurants oder Cafés sowie Aufenthaltsräume zu schaffen.
Im Falle einer Widmungsänderung wird mit jedem Projektwerber eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen, die ein Verbot der Freizeitwohnsitznutzung beinhaltet. Jeder Bauwerber hat der Gemeinde umfassende Informations- und Einsichtsrechte einzuräumen. Zur Absicherung der vertraglichen Pflichten werden empfindliche Konventionalstrafen vereinbart. Der Gemeinde erhält ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten. Damit will die Gemeinde erreichen, dass sie vom Grundbuchshalter in jedem Fall über Veräußerungen informiert werden muss. In Fällen, in denen die Gemeinde ein Grundstück verkauft, ist ihr auf die Dauer von 15 Jahren ein Wiederkaufsrecht einzuräumen.
Dieser individuell anzupassende Rahmenvertrag wurde mit einer Enthaltung (Mario Marcati) beschlossen. Einstimmig genehmigt wurde auch eine Veränderung der örtlichen Bauordnung, die ab sofort auch Dachbodenausbauten und Dachkapfer bis zu einem Ausmaß von maximal zwei Drittel der Außenmauern zulässt. GR Kneisl: “Da die Wohnpreise derzeit durch die Decke gehen, wollen wir es so ermöglichen, dass sich einige Seefelder kostengünstig eine Wohnmöglichkeit schaffen können!”

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