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Start Lokales Leutasch Vertragsraumordnung in Leutasch eingeführt

Vertragsraumordnung in Leutasch eingeführt

Bei der Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes muss die Gemeinde Leutasch den Baulandüberhang bekämpfen. Das Land Tirol machte daher dem Gemeinderat zur Vorgabe, eine Vertragsraumordnung einzuführen, um neue Flächen ins Konzept aufnehmen zu können. Die dafür nötige Verordnung wurde bei der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig beschlossen. Die Bedingungen und Kriterien sollen auch beim Erwerb von Siedlergründen gelten.
Bgm. Jorgo Chrysochoidis erinnerte daran, dass in Leutasch während der 80-er Jahre mit Zustimmung des Landes viele Gründe in Bauland umgewidmet wurden. Es kam aber zu keiner Verbauung: „Wenn die Gemeinde künftig Siedlergründe braucht oder eine Familie an ein an das Bauland anschließendes Grundstück für den Eigenbedarf ein Haus errichten will, würde dem die Raumordnungsbehörde nicht zustimmen. Deshalb wurden wir angehalten, im Zuge der Erstellung des Raumordnungskonzeptes eine Vertragsraumordnung einzuführen, die bei Nichteinhaltung Konventionalstrafen vorsieht!“
Und so sieht die Leutascher Regelung aus, die von Rechtsanwalt Dr. Markus Heis ausgearbeitet wurde: Es gibt zwei unterschiedliche Verträge für Antragsteller, die ihren Grund selber bebauen wollen bzw. die einen Antrag für ein Familienmiglied einbringen. Bedingung ist, dass die Vertragsraumordnung für alle neuen Grundstücke, die im Konzept aufgenommen werden, gilt. Werden Bedingungen aus dem Vertrag nicht eingehalten, bestellt die Gemeinde mit der im Vertrag fixierten Zustimmung der Grundeigentümer einen unabhängigen Gutachter, welcher vom Antragsteller zu bezahlen ist. Der Gutachter erstellt eine Grundstücksbewertung. Anhand dieser sind 30 Prozent des Schätzwertes als Konventionalstrafe an die Gemeinde zu entrichten. Der Vertrag gilt auch für Rechtsnachfolger, die ebenso diesen Vertrag unterschreiben müssen. „So sollen Spekulationsgeschäfte unterbunden werden“, so der Bürgermeister.
Die Kriterien bzw. Voraussetzungen wurden für Grundstücksumwidmungen und Siedergründe gleichermaßen beschlossen. Antragsteller müssen mindestens 20 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Leutasch haben und weder sie noch ihr Partner dürfen bereits ein Grundstück besitzen. Sie räumen der Gemeinde ein Vor- und Wiederkaufsrecht ein und müssen mit der Bebauung innerhalb von zwei Jahren beginnen und das Gebäude binnen fünf Jahren fertigstellen. Im Siedlungsgebiet beschloss man darüber hinaus eine fortlaufende Bebauung. Die beschlossene Vertragsraumordnung wird allen derzeit vorliegenden Bewerbern übermittelt und um Rückmeldung gebeten. Sollte ihr Antrag aufrecht bleiben, wird neuerlich beraten.
Wie Bgm. Chrysochoidis berichtete, liegt man bei der Wasserversorgungsanlage der Priorität eins nach wie vor im Zeit- und im Kostenplan, obwohl es für eine Verbesserung der Betonoberflächen zu einer Verzögerung kam. Die ausführende Firma musste einen Teil der Hochbehälter mit einer speziellen Zementschlemmmasse glätten. Chrysochoidis beauftragte die Firma, um 15.000 Euro auch den Rest der Behälter auszuschlemmen, weil dadurch die Oberfläche verbessert und vor allem länger haltbar gemacht werden konnte: „Wir hätten das auch ursprünglich so ausschreiben können. Dann wären aber die Kosten deutlich höher gewesen!“ Für den Hochbehälter wurde bei der Raiffeisenbank ein Fixzinsdarlehen in der Höhe von einer Mio. Euro aufgenommen. Beschlossen wurde auch, die Abwassergebühr von 2,23 Euro auf 2,26 Euro pro Kubikmeter anzuheben, um weiterhin in den Genuss von Landesförderungen zu kommen.
Heftig debattiert wurde über die Auszahlung des Jagdpachtzinses an jene Grundbesitzer in Hochmoos bzw. am Simlberg, die diesen seit 1998 nicht mehr überwiesen bekommen haben. Bgm. Chrysochoidis schlug vor, die Rückzahlung auf seine Amtsperiode (zwei Jahre) zu beschränken. GR Siegmund Neuner war der Meinung, die Amtsperiode des Gemeinderates (vier Jahre) heranzuziehen. Schließlich einigte man sich auf fünf Jahre. Die Ansprüche davor erklärte man für verjährt.

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