Start Allgemein Jahresrechnung und Regeln zur Ortsgestaltung

Jahresrechnung und Regeln zur Ortsgestaltung

Bei der jüngsten Mittenwalder Gemeinderatssitzung stand die Beschlussfassung über die 26,4 Mio. schwere Jahresrechnung und eine Änderung der Ortsgestaltungssatzung sowie die Anhebung der Kindergartengebühren im Mittelpunkt der Debatten.
Die Jahresrechnung wurde einstimmig verabschiedet. Wie Bgm. Enrico Corongiu betonte, handelt es sich um einen extrem positiven Abschluss. Unter anderem konnte man dem Vermögenshaushalt 3,7 Mio. Euro für Investitionen zuführen, musste keinen Kredit neu aufnehmen und konnte die allgemeine Rücklage um fast 700.000 Euro auffetten. 180.000 Euro wurden für die Feuerwehr, 280.000 Euro für Gemeindestraßen und Brücken, 510.000 für Parkplätze und Parkanlagen, 160.000 Euro für den Bauhof, 180.000 Euro für Ladesäulen und 340.000 für den Kurpark und den Uferweg aufgewandt.
Nicht ganz so einig waren sich die Gemeinderäte über die Gebührenerhöhung für die Kindergartenbenützung bei den „Isarzwergen“. In Folge der Coronakrise waren diese sieben Jahre lang nicht mehr angepasst worden. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die laufenden Gebühren für die Regelkinder um zehn Prozent und die Gebühren für die Krippenkinder um 15 Prozent zu erhöhen. Immerhin beträgt der laufende Abgang 265.000 Euro. Da die Eltern infolge der allgemeinen Teuerung vom Freistaat Bayern eine Unterstützung beantragen können, war man der Meinung, dass diese Anpassung sozial vertretbar wäre. Einige Gemeinderäte argumentierten, dass man im Vergleich zu Kindergärten in anderen Gemeinden des Landkreises sehr günstig sei und die Erhöhung durchaus höher ausfallen könne. Am Ende einigte man sich auf den Vorschlag der Verwaltung und beschloss, in Hinkunft wieder alle zwei Jahre die Gebühren zu evaluieren. Dann falle auch eine Erhöhung nicht so stark ins Gewicht.
Bei der Anpassung der Ortsgestaltungssatzung ging es in der Debatte vor allem um die Ausführung von Außenkaminen. Bis dato waren keine Rauchfänge in Edelstahloptik zulässig. Da sich aber niemand um die Einhaltung dieser Regelung gekümmert hatte, sind im Laufe des letzten Jahrzehnts doch eine stattliche Anzahl solcher Kamine errichtet worden.
Während vier Gemeinderäte darauf drängten, diese Regelung nicht aus den Satzungen zu streichen, argumentierten das Bauamt und der Bürgermeister für die Streichung: „Sonst müssen wir einen eigenen Beamten für die Überprüfung abstellen. Bei einem Gerichtsprozess würde die Regel ohnehin fallen, weil es inzwischen soviele Edelstahlkamine in Mittenwald gibt“, argumentierte Corongiu.

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