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Scharnitz beschließt 4-Mio.-Budget

Der Haushaltsplan der Gemeinde Scharnitz für das Jahr 2020 sieht Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von 3,9 Mio. Euro vor. Auf Grund der prekären finanziellen Lage wurden keine größeren Projekte vorgesehen. Einstimmig beschloss man, mit den vorhandenen Mitteln sparsam umzugehen.
Überprüfungsausschussobmann Thomas Lehner etwa stellte fest: „Das Budget ist nur dann etwas wert, wenn wir es auf Punkt und Beistrich einhalten. Sollte dies wieder nicht passieren, hätten wir es besser gar nicht ausgedruckt!“
Er stellte auch die Kassenprüfungsniederschrift des dritten Quartals vor: „In Anwesenheit von Christian Ihrenberger haben wir beinahe alle Belege geprüft und konnten feststellen, dass die Bücher makellos geführt wurden. Der Kontokorrentkredit wurde aber nicht befüllt und zu den Projektprüfungen möchte ich nur soviel sagen: Künftig muss es zumindest einen Finanzierungsplan geben. Nur wenn der Finanzverwalter alle Vorhaben und Ausschreibungen kennt, kann er sich um die Liquidität kümmern!“
Bgm. Isabella Blaha freute sich, dass trotz des engen finanziellen Korsetts ein Haushaltsplan erstellt werden konnte, der zumindest eine zukunftsorientierte Planung ermöglicht: „Wir können zwar heuer keine Riesensprünge machen, aber wir konnten Mittel für die Kindergartenplanung, einige vordringliche Straßensanierungen und den Schulbus nach Gießenbach vorsehen. Dabei spielten uns natürlich die neue Freizeitwohnsitzabgabe und zusätzliche Einnahmen aus den Abgabenertragsanteilen des Landes in die Hände.“
Mit Eintreffen der letzten Zuschüsse fürs Infozentrum von TVB und Euregio soll ein Zwischenfinanzierungekredit abgedeckt werden. Bis September will man auch den Kontokorrentkredit zurückzahlen.
Der Budgetbeschluss erfolgte einstimmig. Mit 9:2 -Stimmen wurde der BH-Bericht zur Überprüfung der Kassengebarung in den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung verbannt. GR Magdalena Scharmer hatte den Antrag eingebracht, mit der Forderung, diesen zuvor dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen, um ihn bei der nächsten Sitzung der Bevölkerung in Form einer Zusammenfassung zu präsentieren: „Er enthält so viele persönliche Daten, dass ein reines Vorlesen nicht möglich sei“, so ihre Argumentation.

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