Start Allgemein Leutasch führt strenge Bebauungregeln ein

Leutasch führt strenge Bebauungregeln ein

Die Auflage zur Kundmachung der 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes stand kürzlich im Mittelpunkt der Leutascher Gemeinderatsitzung. Der Plan soll kommende Woche im Boten für Tirol kundgemacht und am 27. Oktober (voraussichtlich) im Saal Höh Munde im Alpenbadareal der Leutascher Bevölkerung im Rahmen einer Gemeindeversammlung vorgestellt werden. Auch das plateauweite Verkehrskonzept, über welches am 18. Oktober bei einer außerordentlichen Vollversammlung des Tvb abgestimmt wurde, soll vorgestellt werden.
Raumplaner Dr. Georg Cernusca präsentierte dem Gemeinderat das seit 2018 in Ausarbeitung befindliche Werk: „Es bildet die Grundlage das gesamte Bauwesen, denn es gibt viele gewachsenen Strukturen, denen wir mit diesem Konzept etwas entgegensetzen müssen. Immerhin will ich das Leutaschtal so ländlich erhalten, wie es derzeit ist.“
Bgm. Jorgo Chrysochoidis zeigte auf, dass in Leutasch durch den Verkauf von Siedlungsgründen der Durchschnittspreis pro verkauftem Quadratmeter zwar nur bei 250 Euro liege, in der Realität aber bei Privatverkäufen durchaus oft 700 Euro und mehr erzielt werden. Der Gemeindechef: „Der Großteil des Baulandüberhangs geht auf die Zeit um 1972 zurück. Vor diesem Zeitpunkt gab es in Tirol keine Flächenwidmung. Als diese eingeführt wurde, wurden großzügig Flächen für dein Eigenbedarf gewidmet und sind großteils heute noch unbebaut. Da diese Gründe durch die hohen Grundstückspreise nun vor allem an auswärtige verkauft würden, muss die Gemeinde mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln regulierend eingreifen!“
Dr. Czernuska ergänzt: „Das wurde uns auch vom Land so vorgegeben. „Nach der 1. Vorprüfung durch die Aufsichtsbehörde wurde bemängelt, dass man sich mit den Baulandreserven zu wenig auseinandergesetzt habe. Erst als man sich für ein Bauverbot entschieden hat, wurde das Raumordnungskonzept positiv beurteilt!“
Mit dem Bauverbot wurde aber keine endgültige Grenze eingezogen: „Der Gemeinderat kann dieses mit einem einfachen Beschluss aufheben, wenn damit keine Spekulation betrieben und der Zuzug reguliert wird, Neu ist allerdings, dass die Gemeinde bei der Verwendung der Grundstücke ein Mitspracherecht hat“, so der Raumplaner.
Der Ortschef erklärte die Ziele: „Es geht um die Sicherung des Wohnraums für die ortsansässige Bevölkerkung, die Ausnutzung der vorhandenen Baulandreserven, um Vermeidung einer weiteren Zersiedlung und den Erhalt des Straßenbildes. Wir wollen vorhandene Siedlungsstrukturen und die landwirtschaftlich geprägten Nutzungen langfristig erhalten und Neuwidmungen erst durchführen, wenn die vorhandenen Baulandreserven nicht mehr ausreichen, Wir wollen Instrumente schaffen, damit bereits bestehende Einfamilienhäuser nachverdichtet werden können, zum Beispiel durch Dachbodenausbauten. Damit die ortsansässige Bevölkerung auch in Hinkunft leistbaren Wohnraum in Leutasch vorfindet, haben wir Flächen für den geförderten Mietwohnbau ausgewiesen und zusätzliche Flächen für Siedlungsgründe geschaffen!“
Um dies alles zu ermöglichen, wurden Bebauungsregeln vorgeschrieben, wie zum Beispiel eine Bauplatzgröße von maximal 600 Quadratmeter. Für Neuwidmungen ist zwingend mit der Gemeinde Leutasch ein Raumordnungsvertrag abzuschließen, um die künftige Nutzung sicherzustellen. Es wurden Bebauungsplanregeln in Hinblick auf das Erscheinungsbild, Baumassendichte, usw. eingeführt.
Nach der Gemeindeversammlung Ende Oktober können neuerlich Stellungnahmen eingebracht werden, wobei sich der Raumplaner zu Einzelgesprächen zur Verfügung stellt, um auch auf kurzen Weg Fragen über das neue Raumordnungskonzept abzuklären. Nach Einarbeitung aller stattgebenden Änderungswünsche wird das Konzept dem Land Tirol zur Beschlussfassung vorgelegt. Den endgültigen Beschluss wird voraussichtlich Anfang 2023 der Gemeinderat fällen. In der vergangenen Sitzung fiel der Beschluss zur Kundmachung jedenfalls einstimmig aus
Wie Bgm. Chrysochoidis berichtete, wird Leutasch demnächst mit Hilfe des Katastrophenfonds zwei Fußgängerbrücken errichten, welche durch das Hochwasser im vergangenen Jahr komplett zerstört wurden. „Beide Brücken haben bereits seit Jahrzehnten bestanden, die damalige Gemeindeführung hat es aber verabsäumt diese entsprechend genehmigen zu lassen. Durch die Projektierung, Einreichung und Genehmigung hat sich das jetzt alles verzögert. “, so Bgm. Chrysochoidis. Noch heuer soll die Fußgängerbrücke in Lochlehn entstehen. Sie wird so breit sein, dass sie von den Tvb-Räumfahrzeugen befahren werden kann. Die Brücke in Puitbach wird eine Hängebrücke. Diese wird im Frühjahr errichtet und wird kurz vor dem Klettergarten enden.
Kürzlich fertiggestellt wurde der Steinschlagschutz in Lehner. Noch heuer wird es zu Rekultivierungsarbeiten kommen. Dann hofft man, dass die Natur das ihre dazu beiträgt, dass man die riesigen Stahlnetze bald nicht mehr sieht.

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