Start Allgemein Hitzige Versammlung zur Raumordnung

Hitzige Versammlung zur Raumordnung

Obwohl es bei der jüngsten Leutascher Gemeindeversammlung auch um das plateauweite Verkehrskonzept, den Ausbau der Wasserversorgung, die Beseitigung der Hochwasserschäden und die neue Sauna im Alpenbad gehen hätte sollen, wurde fast vier Stunden lang über die Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gestritten. Vor allem der Begriff eines Bauverbots führte zu heftigen Protesten.
Zunächst stellte Raumplaner Dr. Georg Cernusca das seit 2018 in Ausarbeitung befindliche Konzept vor: „Es bildet die Grundlage des gesamte Bauwesen, denn es gibt viele gewachsene Strukturen, denen wir mit diesem Konzept etwas entgegensetzen müssen. Immerhin will ich das Leutaschtal so ländlich erhalten, wie es derzeit ist.“
Bgm. Jorgo Chrysochoidis zeigte auf, dass in Leutasch durch den Verkauf von Siedlungsgründen der Durchschnittspreis pro verkauftem Quadratmeter offiziell nur bei 250 Euro liege, in der Realität aber bei Privatverkäufen durchaus oft 700 Euro und mehr erzielt werden. Der Gemeindechef: „In Summe gibt es in Leutasch ca. 33 Hektar unbebautes Bauland. Der Großteil des Baulandüberhangs geht auf die Zeit um 1972 zurück. Vor diesem Zeitpunkt gab es in Tirol keine Flächenwidmung. Als diese eingeführt wurde, wurden großzügig Flächen für den Eigenbedarf gewidmet, und diese sind Großteils heute noch unbebaut. Da diese Gründe durch die hohen Grundstückspreise nun vor allem an Auswärtige verkauft würden, muss die Gemeinde regulierend eingreifen!“
Dr. Cernusca, der am 3. November in der Gemeinde auch für Einzelgespräche zur Verfügung steht, ergänzt: „Das wurde uns auch vom Land so vorgegeben. Nach der 1. Vorprüfung durch die Aufsichtsbehörde wurde bemängelt, dass wir uns mit den Baulandreserven zu wenig auseinandergesetzt hätten. Erst als man sich für den Begriff des Bauverbots entschieden hat, wurde das Raumordnungskonzept positiv beurteilt!“
„Das Bauverbot schränkt aber weder einen Verkäufer noch einen Käufer ein“, so der Bürgermeister. „Der Verkäufer hat weiterhin ein unbelastetes, bebaubares Grundstück. Er muss nur einen Käufer finden, der der Gemeinde zusichert, dass er in Leutasch einen Hauptwohnsitz begründet. Mit diesem Trick genehmigt uns das Land das Raumordnungskonzpt, und wir können nach fast fünf Jahren für junge Leutascher, die sich Wohnungen oder den Bau eines Einfamilienhauses wünschen, wieder Umwidmungen durchführen!“
Für die Anwesenden stellte der Begriff „Bauverbot“ hingegen einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht dar. Man sprach von Kommunismus, Enteignung und warf dem Gemeinderat vor, zum „Handlanger der Landesabteilungen“ zu mutieren. Auch die neuen Bebauungsregeln (wie Grundstücksabstände, Dichte oder Dachneigungsbeschränkungen) wurden als Schikane hingestellt. Erst als der Ortschef Argumente wie, „wenn eine alte Frau sich ihre Dachreparatur nicht mehr zahlen kann, kann sie künftig keinen Grund mehr verkaufen“ entkräftete und aufzeigte, dass man genau für solche Fälle Regeln in die neuen Raumordnung aufgenommen hat, beruhigte sich die Debatte. Man einigte sich beim Land anzuregen, dass der Begriff Bauverbot in der Raumordnung gegen einen treffenderen Begriff wie „deklarationspflichtiger Grund“ abgeändert werden soll.

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