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Start Allgemein Leutascher Raumordnungskonzept in der Zielgeraden?

Leutascher Raumordnungskonzept in der Zielgeraden?

Seit 2018 kämpft Leutasch wegen eines talweiten Widmungsverbots um ein neues Raumordnungskonzept. Bei der jüngsten Leutascher Gemeinderatssitzung standen insgesamt 18 Einsprüche von Bürgern auf der Tagesordnung. Auch neue Verhandlungsergebnisse mit dem Land konnten in den Entwurf eingearbeitet werden. Da nun die Regelungen klarer formuliert und die Verpflichtung zu einem ergänzenden Bebauungsplan mehr oder weniger eliminiert wurde, hoffen die Gemeinderäte, dass es zu keinen weiteren Einsprüche kommt. Dann könnte das Konzept im Frühjahr Gültigkeit erlangen und das Widmungsverbot aufgehoben werden.
Wie Bürgermeister Jorgo Chrysochoidis zu Beginn der Debatte erklärte, sei der Gemeinderat nach der Gemeindeversammlung Ende Oktober in sich gegangen und habe mit den Fachleuten des Landes noch einige zähe Verhandlungsrunden geführt. Dabei konnte ausgehandelt werden, dass für Gründe, die seit 15 Jahren als Bauland ausgewiesen sind, aber nicht bebaut wurden, in Zukunft nur noch ein Bauverbot zu verhängen sei, wenn es für diese keine verkehrstechnische Erschließung gebe und bei Gründen über 800 Quadratmeter Fläche eine bodenschonende Verbauung nicht gesichert sei. 12 der 18 Einsprüche, die gegen den aufgelegten Entwurf im Herbst eingegangen sind, könne man daher stattgeben und sie wieder zu Bauland erklären. Für Gründe im Bauverbot braucht es künftig für eine Verbauung übriges weder einen Gemeinderatsbeschluss noch einen Bebauungsplan. Wer einen Eigenbedarf und die verkehrsmäßige Erschließung nachweist und einem Teilungsplan einreicht, der sicherstellt, dass auch unverbaute Restgrundstücke in der Folge bebaut werden können, fällt aus dem Bauverbot. “Somit ist auch sichergestellt, dass jeder Bürger gleichbehandelt wird”, so Chrysochoidis.
Bebauungspläne braucht es nur noch, wenn man eine Erhöhung der Bebauungsdichte benötigt. Obwohl die meisten Bürger, die gegen den Entwurf des neuen Raumordnungskonzeptes Einsprüche eingebracht hatten, bei der Gemeinderatssitzung anwesend waren, meldete sich gegen den neuerlichen Beschluss des Konzepts nur ein einziger zu Wort. Der ehemalige Gemeindeangestellte kritisierte, dass er der Gemeinde bereits zweimal größere Grundstücke günstig für ein soziales Wohnprojekt und eine Erschließungsstraße zur Verfügung gestellt hatte. Durch das Bauverbot auf zwei seiner Grundstücke sei er nunmehr für seine Gutmütigkeit bestraft wurden, argumentierte er. Bgm. Jorgo Chrysochoidis erklärte anhand einer Tiris-Karte die Vorgehensweise, wie er ohne Gemeinderatsbeschluss die Grundstücke aus dem Bauverbot bringe und diese unbelastet an seine beiden Kinder vererben könne. VBgm. Stefan Obermeir riet ihm aber vorerst ab, diesen Antrag einzubringen: “Derzeit ist nicht klar, ob das Land Tirol nicht eine Abgabe auf unbebautes Bauland einführt. Diese könnte durch das Bauverbot aufgehoben werden. Wenn deine Kinder also nicht rasch bauen wollen, würde ich abwarten, bis klar ist, wie sich die gesetzlichen Regelungen entwickeln.”

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