(HMe) Bereits zweimal wurde der Antrag auf Errichtung eines weiteren Mobilfunkmastens in der Gemarkung Mittenwald im Gebiet Hirzeneck abgelehnt. Nicht nur seitens des Mittenwalder Gemeinderates, sondern auch vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und dem Landesamt für Denkmalpflege. Beide Ämter machten nun aber eine Kehrtwendung in diesem Antragsverfahren. Außerdem forderte nun das Landratsamt die Marktgemeinde auf, sich dieser allgemeinen Zustimmung anzuschließen. Im Bauausschuss erhielt der Antrag auf Genehmigung bei 6:2 Stimmen wieder eine Abfuhr. Der Mittenwalder Gemeinderat wird nun am 25.07.2023 abermals darüber entschieden müssen. Die vom Landratsamt herausgestellte Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Antrags hätte aber keine Folgen für das Mittenwalder Gremium. Der allgemeine Tenor seitens des Gemeinderates war, dass die Ausschöpfung von Ressourcen bereits bestehender, betriebsbereiter Anlagen sinnvoller wäre, als einen zusätzlichen Masten eines anderen Betreibers neu bauen zu lassen.
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