Fünf Jahre, mehr als 30 Sitzungen und drei Auflageverfahren hat es gedauert: das Leutascher Raumordnungskonzept. Jetzt konnte es bei der Tiroler Landesregierung eingereicht werden und damit ist auch das talweite Widmungsverbot endlich aufgehoben. Jetzt muss das Land den Entwurf nochmals prüfen, genehmigen und die Gemeinde den entsprechende Flächenwidmungsplan verordnen.
Gegen den dritten Entwurf, gegen den wegen eines Fehlers nur noch eine Einspruchsmöglichkeit bestand, gingen keine Stellungnahmen ein. Raumplaner Dr. Georg Cernuska fiel ein Stein vom Herzen, als der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes mit Bezugnahme auf das Ergebnis der Umweltprüfung beschlossen hatte: “Jetzt haben wir zwei Jahre Zeit, den Flächenwidmungsplan zu erarbeiten, wie wir überall, wo Einsprüche gemacht und somit Fachgutachten eingeholt wurden, sofort die Beschlüsse aushängen können. Erst mit dem endgültigen Flächenwidmungsplan gelten nämlich die Absichtserklärungen aus dem Konzept!”
Bgm. Jorgo Chrysochoidis pflichtete ihm bei: Wir hoffen auf eine rasche Behandlung Druck die Raumordnungsbehörde, denn es macht wenig Sinn, beim Flächenwidmungsplan Beschlüsse zu fassen, wenn die Verordnung des Landes noch gar nicht vorliegt: “Wir haben auch vor, jetzt gleich alle Grundstücke mit unterschiedlicher Widmung korrekt in den Flächenwidmungsplan einzutragen, damit der Gemeinderat nicht ständig mit lästigen Umwidmungsproblemen wegen ein paar Quadratmetern zu kämpfen hat.”
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