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Leinenpflicht ausgeweitet

Wegen einer Landesverordnung wurde die Leinen- und Maulkorbpflicht in Reith kürzlich wesentlich erweitert. Neben dem 2016 verordneten Gebiet zwischen südwestlichem Wildseeufer und dem Liftparkplatz in Auland gilt nunmehr auch im gesamten Ortsgebiet die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Außerdem besteht im gesamten Gemeindegebiet die Verpflichtung, den Hundekot zu entfernen.
„In der Novelle zum Landes-Polizeigesetz heißt es, dass Hunde an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Orte, ausgenommen durch Gemeinden beschlossene Hundefreilaufzonen, an der Leine oder mit Maulkorb zu führen sind“, erklärt Bgm. Dominik Hiltpolt. „Weiters müssen alle Hundebesitzer, die in der Gemeinde einen Hund neu anmelden, einen Nachweis einer theoretischen Ausbildung, also einen Sachkundenachweis, vorlegen. Die entsprechenden Kurse in der Dauer von drei Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten werden von der Wirtschaftskammer Tirol organisiert.“
Gleich geblieben ist die Hundesteuer in Reith. Diese sieht vor, dass für Hunde, die über drei Monate alt sind, eine jährliche Hundesteuer zu entrichten ist. Die Gebühr für einen Hund beträgt 50 Euro, jene für Wachhunde, die wegen eines Berufs oder Erwerbes gehalten werden, jährlich 20 Euro. Blindenhunde sind von der Hundesteuer befreit.
Bei Nichteinhaltung von Leinenpflicht oder der Entfernung von Hundekot gibt es strenge Strafen, die bis zu 2000 Euro betragen können.

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